Allgemeine Geschäfts­bedingungen von kroot

Mit der kroot-Applikation können Arbeitgeber selbst gestaltete Stellenanzeigen innerhalb der Plattformen Facebook und Instagram (nachfolgend bezeichnet als „Plattformen“) schalten. Die kroot GmbH stellt die kroot-Applikation sowie die mit ihr verbundenen Leistungen als  technischer Partner den Arbeitgebern gegen ein Entgelt zur Verfügung. Die Leistungen umfassen die Möglichkeit, die Reaktionen der Jobinteressenten, zu denen insbesondere deren hinterlegte Kontaktdaten gehören, auf die Stellenanzeigen anzunehmen und an die Arbeitgeber weiterzuleiten.

Die folgenden AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen den Arbeitgebern als Kunden von kroot. Die AGB gelten nicht für Jobinteressenten, die auf die Stellenanzeigen von kroot reagieren. kroot agiert in dem Fall als Empfangsboteim Auftrag des Kunden. Jobinteressenten werden gebeten sich im Hinblick auf die Details der ausgeschriebenen Stellen sowie die Verarbeitung ihrer Daten an die Arbeitgeber zu wenden.

Die kroot-Applikation und die zur Speicherung der Daten der Kunden und Jobinteressenten verwendeten Datenbanken werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union betrieben.

1. Geltung der AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als “AGB“) gelten zwischen der kroot GmbH, Hochfeldstrasse 9, 86159 Augsburg (nachfolgend bezeichnet als „kroot“) und den Kunden für alle, auch zukünftigen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen gleicher Art, die im Zusammenhang mit der Nutzung der kroot-Applikation begründet werden. 
  2. Die AGB werden in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen kroot und den Kunden.
  3. Leistungsbeschreibungen, Provisions- und Entgelttabellen, der Auftragsverarbeitungsvertrag sowie vergleichbare Abreden, jeweils sofern durch kroot als Vertragsbestandteile gestellt, werden Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung (nachfolgend bezeichnet als "Vertrag") zwischen kroot und dem Kunden (nachfolgend bezeichnet als "Vertragsparteien") und gelten im Fall eines Widerspruchs zu diesen AGB vorrangig. Von diesen AGB abweichende individuelle Abreden der Vertragsparteien haben vor diesen AGB ebenfalls Vorrang, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
  4. Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle Anzeigenbezogenen Daten als auch Materialien und Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Markenlogos, Videos, Texte, sonstige Werbemittel, Angaben über Vertragsparteien oder Dritte oder Links auf derartige Inhalte zu verstehen.

2. Gegenstand und Leistungen der kroot-Applikation

  1. Die kroot-Applikation basiert auf einer Web-Bedienoberfläche. Die Funktionen umfassen  Werkzeuge zur Erstellung und Schaltung von Jobanzeigen, deren Analyse sowie Annahme und Weiterleitung von Reaktionen der Jobinteressenten.
  2. Die im Rahmen der kroot-Applikation bereitgestellten Leistungen von kroot, werden den Kunden im Rahmen von Leistungs- und Funktionsübersichten oder eines individuellen Vertragsschlusses zugänglich gemacht (nachfolgend bezeichnet als „vertragliche“ oder „vertragsgemäße“ Leistungen und Pflichten). Dasselbe gilt für die Nutzung der kroot-Applikation sowie die Leistungen von kroot anfallenden Gebühren.
  3. Die kroot-Applikation wird fortlaufend entwickelt und an die Bedürfnisse des Marktes und der Kunden ausgerichtet. kroot behält sich daher Erweiterungen, Änderungen und Anpassungen der Leistungen und Funktionen der kroot-Applikation vor, ohne dass dies einen Mangel der kroot-Applikation darstellt, sofern diese den Kunden zumutbar sind und ihnen keine laufenden vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 
  4. kroot behält sich ferner vor, Beschreibungen, Bezeichnungen und sonstige Inhalte der kroot-Applikation zu ändern oder zu ergänzen. Zum Beispiel, um Kunden zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
  5. Eine individuelle Einweisung der Kunden und ihrer Mitarbeiter in die Nutzung der kroot-Applikation, die über die den Kunden bereitgestellten Dokumentationen sowie Informations- und Hilfsmittel hinausgehen, ist nur dann ein Teil der Leistungspflicht von kroot, wenn sie mit den Kunden ausdrücklich vereinbart wurde (z.B. als Workshops, Schulungen, etc.).

3. Vertragsschluss, Vollmacht und Ansprechpartner

  1. Der Vertragsschluss über die Nutzung der kroot-Applikation kommt mit der Registrierung in der kroot-Applikation oder einer individuellen Vereinbarung mit kroot zustande. Verträge über die Schaltung von Jobanzeigen kommen mit deren jeweiligen Erwerb über die Schaltfläche „Jobanzeige kaufen“ zustande.
  2. Die Registrierung stellt ein Vertragsangebot der Kunden dar. kroot wählt die Kunden nach eigenem Ermessen aus. Es besteht kein Anspruch auf einen Vertragsschluss.
  3. Mit dem Vertragsschluss erteilen Kunden kroot die für die Schaltung der Werbeanzeigen erforderlichen Befugnisse, die kroot gegenüber den Plattformen geltend machen kann und stellen kroot die hierfür erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung.
  4. kroot wird die Zugangsberechtigungen im Einklang mit dem Gesetz sowie den Regelungen und Entwicklerrichtlinien der Plattformen ausschließlich für die Durchführung der entsprechend vereinbarten Leistungen für den Kunden nutzen.
  5. Die Kunden sichern zu, dass kroot die maßgeblichen Zugangsdaten und Schnittstellen nutzen darf und stellen kroot ansonsten von den Ansprüchen der Portale frei.
  6. Die Reaktionen der Jobinteressenten auf die Stellenanzeigen nimmt kroot als Empfangsbote der Kunden entgegen.
  7. Beide Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass zu üblichen Geschäftszeiten jeweils immer ein kompetenter und entscheidungsbefugter Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

4. Einräumung von Nutzungsrechten durch Kunden

  1. Die Kunden räumen kroot Nutzungsrechte an deren rechtlich geschützten Inhalten ein, die für die vertragsgemäße Zurverfügungstellung der vertraglichen Leistungen durch kroot notwendig sind. Hierzu gehören insbesondere die Rechte zur Verarbeitung der im Rahmen der Nutzung der kroot-Applikation durch den Kunden, aufgenommenen, übertragenen oder sonst eingesetzten Inhalte. kroot nimmt diese Rechte nur unter Beachtung der vertraglichen sowie gesetzlichen Vertraulichkeits- und Datenschutzvorgaben wahr.
  2. Die Einräumung erfolgt zeitlich unbeschränkt bis zum Widerruf oder Kündigung durch die Kunden. Diese AGB schränken die Inhaberschaft und die Kontrollrechte der Kunden über ihre Rechte des geistigen Eigentums nicht ein.

5. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

  1. Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, kroot bei Erfüllung der von kroot vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
  3. Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen kostenfrei für kroot.
  4. Kann kroot die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist kroot berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
  5. Die Vertragsparteien und deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen, die gemeinsam festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
  6. Die Kommunikation zwischen kroot und dem Kunden soll möglichst effektiv, d.h. schnell und fehlerresistent erfolgen. Hierbei hat der Kunde etwaige formelle Kommunikationsvoraussetzungen zu beachten, sofern diese ihm mitgeteilt wurden oder sonst bekannt sind, erreichbar sind und deren Wahrnehmung dem Kunden zumutbar ist. Dazu gehört insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Ticketing-Systemen und hinreichende Beschreibung von Problemen, Symptomen, technischen Störungen, o.ä. Werden die formellen Kommunikationsvoraussetzungen durch den Kunden nicht beachtet, werden keine Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber kroot begründet.
  7. Sofern kroot dem Kunden rechtliche Unterlagen (z.B. Ergänzungen der Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei um rechtliche Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die von dem Kunden individuell zu überprüfen sind.

6. Verantwortlich für Nutzung und Inhalte

  1. Die Leistungen von kroot beschränken sich auf die Zurverfügungstellung der kroot-Applikation sowie damit verbundene Inhalte und Funktionen sowie Durchführung der Anzeigenschaltung und soweit vereinbart der Entgegennahme von Reaktionen auf die Anzeigen oder anderen ausdrücklich vereinbarten Leistungen. 
  2. Darüber hinaus ist kroot an den Vertragsbeziehungen zwischen den Kunden, den Portalen sowie den Jobinteressenten oder sonstigen Interessenten und Dritten nicht beteiligt und ist für die aus diesen Rechtsbeziehungen entstehenden Pflichten, vorbehaltlich eines eigenverantwortlichen Beitrags- oder sonstiger Haftungsabreden, entsprechend den Regelungen zur Haftung in Ziffer 14 dieser AGB, nicht verantwortlich.
  3. Die Kunden sind für die eigene Nutzung der kroot-Applikation verantwortlich und stellen sicher, dass die Nutzung der kroot-Applikation sowie die von ihnen bereitgestellten Inhalte im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere Rechten von Jobinteressenten sowie den Nutzungsbedingungen der Plattformen stehen, nicht gegen Rechte Dritter (zum Beispiel Urheber- oder Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse sowie Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) verstoßen und etwaige gesetzliche Pflichtinformationen sowie Datenschutzpflichten erfüllt werden. Soweit kroot den Kunden Eingabefelder/Linkingfunktionen zur Erfüllung der Pflichtinformationen bereitstellt, sind Kunden für das Ausfüllen und die Inhalte der eingegebenen, bzw. verlinkten Inhalte verantwortlich.
  4. Die Kunden sind insbesondere für ihre Mitarbeiter und Beauftragten, denen die kroot-Applikation zur Nutzung bereitgestellt wird, verantwortlich und unterrichten sie über die vertraglichen und gesetzlichen Grenzen der zulässigen Nutzung der kroot-Applikation.
  5. kroot macht sich die von den Kunden im Rahmen der kroot-Applikation hochgeladenen, eingegebenen, kommunizierten oder sonst bereitgestellten Inhalte nicht zu Eigen.
  6. kroot ist nicht verpflichtet die Inhalte der Kunden, zu denen auch von den Portalen oder sonst eingehende Buchungsdaten zählen als auch die Art der Nutzung der Inhalte sowie die rechtliche Zulässigkeit ihrer Schaltung vorab zu überprüfen.
  7. Bestehen konkrete Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Inhalte des Kunden, insbesondere weil sachliche Gründe für einen Verstoß gegen die Plattformbedingungen oder das Gesetz sprechen, ist kroot berechtigt, diese Inhalte nicht zu publizieren oder nachträglich zu depublizieren, ohne dass dies einen Leistungsmangel von kroot darstellt. Im Fall nachträglicher Depublikation werden die regulären Gebühren von kroot fällig, ansonsten die anteiligen Gebühren für den bis dahin erfolgten Aufwand.
  8. Erkennt der Kunde, dass eigene Inhalte und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen kroot unverzüglich mitzuteilen.

7. Lizenzerteilung, Nutzungsvorgaben und -beschränkungen

  1. Kunden erhalten das einfache Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der kroot-Applikation für das eigene Unternehmen, bzw. die eigene Organisation. 
  2. Kunden sind nicht berechtigt, Unterlizenzen für die Nutzung der kroot-Applikation gegenüber Dritten einzuräumen.
  3. Kunden dürfen die kroot-Applikation nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken, Schnittstellen und Software- sowie Datenzugriffsmöglichkeiten nutzen. Kunden sind nicht berechtigt, die Programmierung oder Gestaltung der kroot-Applikation selbst oder durch Einschaltung Dritter, anders als im Wege der von kroot bereitgestellten Möglichkeiten zu bearbeiten. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität der kroot-Applikation zu beeinträchtigen. Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Benutzung der kroot-Applikation zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt (z.B. durch Software der Kunden, die wegen technischer Fehler permanent unnötige Zugriffe generiert). kroot behält sich das Recht vor, die Nutzung der kroot-Applikation gegenüber den Kunden bei Verstoß unter Berücksichtigung der Intensität des Verstoßes und vertragsgemäßen Interessen der Kunden im angemessenen Umfang einzuschränken.
  4. Den Kunden obliegt es, bei der Benutzung von Zugangsdaten zu der kroot-Applikation größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahmen zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Zugangsdaten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Die Kunden sind für den Missbrauch von Zugangsdaten verantwortlich, sofern sie nicht darlegen und nachweisen können, dass diese nicht auf ihrem Verschulden basierten.
  5. Beide Vertragsparteien und/oder ggf. die Subunternehmer behalten alle Inhaber- sowie Eigentumsrechte an ihren Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und Domainnamen sowie kroot insbesondere im Hinblick auf die kroot-Applikation, inklusive dem Programmcode und den Inhalten (nachfolgend „Schutzrechte“), die mit der kroot-Applikation verbunden sind oder im Rahmen der Nutzung der kroot-Applikation angezeigt oder sonst verwendet werden. Es ist den Kunden untersagt, die Schutzrechte ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber anders, als zu den im Rahmen dieses Vertrages vereinbarten Zwecken zu verwenden.

8. Verletzung von Pflichten und Freistellung

  1. kroot ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die, den Kunden obliegenden Pflichten aus dem Gesetz oder diesen AGB, den Zugang der Kunden zu der kroot-Applikation einzuschränken oder zu sperren. Schwerwiegende Verstöße sind solche die kroot die Aufrechterhaltung der Vertragserfüllung unzumutbar machen (insbesondere die Verletzung der Pflichten aus Ziffern 7.2, 7.3 und 6.3 dieser AGB), weil Rechte und Interessen von kroot, der Jobinteressenten, der Kunden oder Dritter gefährdet sind (z. B. Zugriff durch unberechtigte Personen). Die Intensität des Verstoßes und die vertragsgemäßen Interessen der Kunden werden im angemessenen Umfang berücksichtigt.
  2. Die Kunden verpflichten sich, kroot von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, wenn diese gegen kroot aus Gründen, die von dem Kunden zu vertreten sind, geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst sämtliche Kosten, die kroot zur Abwehr dieser Ansprüche entstehen, soweit diese Kosten auf Maßnahmen beruhen, die kroot zur Zeit der Vornahme nach objektiven Gesichtspunkten für erforderlich halten durfte.
  3. Die Kunden sind verpflichtet, kroot über mögliche Rechtsverletzungen unverzüglich zu informieren und bei der Abwehr der vorgenannten Ansprüche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und Informationen zu unterstützen.
  4. Gesetzliche Ansprüche von kroot gegen die Kunden (insbesondere Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche) werden durch die vorgenannten Bestimmungen zur Pflichtverletzung nicht berührt.
  5. In Fällen, in denen ein Verstoß wesentlich ist, ist kroot je nach Grad der Verfehlung berechtigt, die weitere Zusammenarbeit mit Kunden zu beenden und deren Zugang zu der kroot-Applikation zu sperren und eine erneute Anmeldung zu verbieten.

9. Zahlungspflichtige Nutzung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

  1. Der Zahlungszeitraum und die Höhe der Vergütung richten sich, ebenso wie die Zahlungsweise, nach den Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilten Preisen und Gebühren.
  2. Alle Preise verstehen sich, vorbehaltlich anderweitiger Kennzeichnung, exklusive, d.h. zuzüglich Mehrwertsteuer.
  3. Sofern nicht anders angegeben, sind Rechnungen nach fünf Tagen fällig.
  4. ​Rechnungen und Mahnungen dürfen auf elektronischem Wege übermittelt oder bereitgestellt werden.
  5. ​Die Kunden können Rechnungen mittels der von kroot angebotenen Zahlungsverfahren begleichen.
  6. ​Soweit nicht anderweitig vereinbart, erbringt kroot die vereinbarten Leistungen erst nach deren Bezahlung durch den Kunden.
  7. ​Geraten Kunden mit Zahlungen in Verzug, so hat kroot das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber den Kunden zu verweigern und den Zugang zu der kroot-Applikation, bzw. der Nutzung der kroot-Applikation einzuschränken, bis der Verzug beseitigt ist. kroot wird den Kunden in diesen Fällen die Einschränkung mit einer regelmäßig sieben Werktage umfassenden Vorfrist zur Beseitigung des Verzugs vorab informieren. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von kroot wegen Zahlungsverzugs der Kunden bleiben unberührt. Die Einschränkung darf nicht erfolgen, wenn sie für die Kunden unter Berücksichtigung des Außenstandes und der vertragsgemäßen Interessen der Kunden nicht zuzumuten oder sonst unangemessen ist. Der Vergütungsanspruch von kroot bleibt von der Einschränkung unberührt. Der Zugang zu der kroot-Applikation wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Einschränkung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn kroot ein Recht zur außerordentlichen Kündigung gegenüber den Kunden hat.
  8. ​Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung ist bei Leistungen, die für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen worden sind, eine angemessene Gebührenanpassung nur nach Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Die Änderung wird wirksam, wenn kroot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung bei den Kunden keine außerordentliche Kündigung der Kunden zugeht. kroot wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
  9. ​Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund von Kunden falsch übermittelter Daten sowie durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Kunden in Rechnung gestellt. Die Mahngebühren betragen pauschal 20,00 Euro zuzüglich des gesetzlichen Verzugsschadens.
  10. ​Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Vertragspartei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich, es sei denn, es handelt sich um Hauptleistungs- und Mängelansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.

10. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag über die Nutzung der kroot-Applikation kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat keinen Einfluss auf bereits gebuchte Jobanzeigen und die mit ihnen verbundenen Leistungspflichten der Vertragsparteien.
  2. ​Die Kunden sind verantwortlich, ihre Inhalte und Daten vor Ablauf der Vertragszeit zu sichern. kroot ist, vorbehaltlich gesetzlicher oder anderer vertraglicher Verpflichtungen, nicht verpflichtet, die Inhalte und Daten des Kunden über die Vertragszeit hinaus aufzubewahren. 
  3. ​Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund setzt grundsätzlich eine vorhergehende schriftliche Mahnung der anderen Vertragspartei mit angemessener Fristsetzung voraus, es sein denn, der anderen Vertragspartei ist es nicht zuzumuten, an dem Vertrag festzuhalten.

11. Gewährleistung

  1. Die Kunden werden auftretende Mängel unverzüglich kroot mitteilen. Hierzu gehört es insbesondere, kroot schriftliche Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Mangels geeignet sind.
  2. ​Die Kunden sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass dieses in allen Anwendungen und Kombinationen stets fehlerfrei arbeitet. Vor diesem Hintergrund gewährleistet kroot eine Erreichbarkeit der kroot-Applikation von 98% im Jahresmittel. Die Erreichbarkeit gilt nicht als beeinträchtigt, wenn sie nicht auf Mängel der kroot-Applikation beruht oder kroot für die Einschränkungen nicht verantwortlich ist.
  3. ​Nicht als Mängel zählen Einschränkungen oder Ausfälle der kroot-Applikation und Programmdaten, aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von kroot liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, Schnittstellen von Portalen, technische Störungen bei den Kunden, höhere Gewalt, etc.). Ebenso nicht als Mangel zählen Vorgänge und Folgen, soweit sie auf eigenverantwortlichen Eingaben, Einstellungen und sonstigen Handlungen der Kunden bei der Nutzung der kroot-Applikation beruhen.
  4. ​Kunden stellen sicher, dass ihrerseits die von kroot mitgeteilten technischen Voraussetzungen der Nutzung der kroot-Applikation gegeben sind.
  5. ​Die Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel, solange diese von den Kunden erkannt wurden oder falls Kunden diese hätte erkennen müssen und sie in beiden Fällen nicht innerhalb von 24 h gemeldet haben, wird ausgeschlossen.
  6. ​Ist die Sicherheit der Kunden oder der Infrastruktur der kroot-Applikation akut gefährdet (z.B. durch Schadsoftware oder unberechtigte Zugriffsversuche) darf kroot den Zugang zu der kroot-Applikation sowie den Umfang seiner Funktionen je nach Erfordernis und unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Kunden vorübergehend beschränken.
  7. ​Wartungszeiten (welche typische Wartungs-, Umbau-, Update- oder Installationsarbeiten umfassen) stellen keine Mängel dar.
  8. ​Sofern kroot den Kunden rechtliche Informationsvorlagen (z.B. Ergänzungen für die Datenschutzerklärung der Kunden) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei nicht um Rechtsberatung, sondern um Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die von den Kunden individuell zu überprüfen sind.
  9. ​Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten, außer ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Im Übrigen verjähren die Ansprüche wegen Schlechtleistung, vorbehaltlich gesetzlich zwingender Regelungen, innerhalb von 6 Monaten. Es gelten die kaufmännischen Prüfungs- und Rügeobliegenheiten.
  10. ​kroot gibt keine Gewähr für konkrete Erfolge, Umsätze oder sonstige Zielvereinbarungen, die nicht ausdrücklich vereinbart worden sind.
  11. ​Die Kunden sind verantwortlich, ihre Inhalte und Daten vor Ablauf der Vertragszeit zu sichern. kroot ist, vorbehaltlich gesetzlicher oder anderer vertraglicher Verpflichtungen, nicht verpflichtet, die Inhalte und Daten des Kunden über die Vertragszeit hinaus aufzubewahren. 
  12. ​Die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung gelten ferner nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB zur Haftung (Ziffer 14).

12. Geld-zurück-Garantie

  1. Wir sind von unserem Service überzeugt und möchten Ihnen als Firmenkunde die Möglichkeit geben, diesen risikofrei zu testen. Deshalb bieten wir Ihnen eine Geld-zurück-Garantie an. Wenn Sie nach Beendigung Ihrer Stellenanzeige weniger als einen Interessenten über unser Bewerberkontaktformular erhalten haben, erstatten wir Ihnen den vollen Kaufpreis zurück.  
  2. Über das kroot Bewerberkontaktformular, welches mit der ausgespielten Stellenanzeige verbunden ist, haben potenzielle Kandidaten die Möglichkeit, ihre Kontaktdaten zu hinterlegen. Die Bewerberkontakteingänge können Sie bis sechs Monate nach Ablauf der Jobanzeige in Ihrem kroot Unternehmenskonto aufrufen und für Ihren Bewerbungsprozess kontaktieren. 
  3. Um Ihren Anspruch geltend zu machen, müssen Sie uns innerhalb von sieben Tagen nach Beendigung der Stellenanzeige eine E-Mail an info@kroot.de schicken und uns Ihren Namen, die Rechnungsnummer der betreffenden Stellenanzeige, sowie Ihre Bankverbindung mitteilen. Wir werden dann Ihre Angaben überprüfen und Ihnen bei berechtigtem Anspruch den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten. 
  4. Diese Geld-zurück-Garantie gilt nur für Firmenkunden und nur für die erste abgeschlossene Stellenanzeige der Paketgrößen “Basic”, “Premium”, “High Volume”, “Stellenanzeige S”, “Stellenanzeige M” oder “Stellenanzeige L” pro Firma. Eine doppelte Kontoerstellung oder ein Missbrauch der Garantie führt zum Ausschluss von dieser und anderen Aktionen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

13. Schnittstellen

  1. Soweit kroot Schnittstellen bereitstellt, mit denen die Kunden auf die kroot-Applikation mit der Software von Portalen oder sonstigen Drittanbieten zugreifen kann, gewährleistet kroot die Funktionsfähigkeit der Schnittstellen nach Maßgabe der Verfügbarkeitsregelungen dieser AGB nur soweit als die Funktionsfähigkeit im Einfluss- und Verantwortungsbereich von kroot liegt. 
  2. ​Insbesondere kann für fehlende Kompatibilität der Schnittstellen oder Zugriffsmöglichkeit keine Gewährleistung übernommen werden, sofern die Mängel in der Software oder deren durch kroot nicht beeinflussbaren Änderungen der Portale oder von sonstigen Drittanbietern liegen.
  3. ​Dieselben Einschränkungen gelten, wenn Kunden die Software von Drittanbietern über deren Schnittstellen mit der kroot-Applikation verknüpfen.

14.Einsatz von Leistungen Dritter

  1. Die nachfolgenden Regelungen gelten beim Einsatz von Leistungen Dritter im Rahmen der Leistungserfüllung von kroot gegenüber dem Kunden. Als Leistungen Dritter sind Leistungen zu verstehen, die im Namen oder sonst im Rahmen des Auftrags des Kunden von Dritten bezogen, bzw. von kroot in Anspruch genommen werden. Dazu gehören die Leistungen von Plattformen (Bereitstellung, Erlaubnis der Nutzung, etc.) oder Lizenzrechte der Anbieter von Stockinhalten.
  2. ​Beruhen Sach- oder Rechtsmängel auf der Fehlerhaftigkeit der Leistung eines Dritten und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von kroot tätig, sondern gibt kroot, für den Kunden erkennbar, lediglich eine Leistung an den Kunden weiter, haftet kroot nicht für die Mängel der Leistungen der Dritten. kroot steht für den Mangel selbst ein, wenn die Mangelursache durch kroot gesetzt wurde, d.h. der Mangel auf einer von kroot zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstiger Behandlung der Leistungen Dritter beruht.
  3. ​kroot ist nicht verantwortlich, falls Leistungen Dritter durch den Dritten eingeschränkt oder insgesamt eingestellt werden. Führt der Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung seiner Leistungen ein, hat kroot das Recht die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der Leistungen Dritter nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten von kroot gehen würde.

15. Verhalten Dritter

  1. Der Kunde erkennt an, dass das Verhalten Dritter in Onlinemedien nur schwer zu berechnen ist und kroot für das Verhalten Dritter nicht verantwortlich ist (z.B. und sofern vorhanden, bzw. nicht ausgeschlossen, Kommentare der Nutzer der Plattformen). 
  2. ​Dies gilt nicht, falls kroot dieses Verhalten schuldhaft herausgefordert hat. Die Haftung bestimmt sich in diesem Fall entsprechend Ziffer 14  dieser AGB. Bei der Bestimmung der Verantwortlichkeit von kroot, sind die branchenüblichen Verhaltensnormen und vernünftigerweise zu erwartende Verhaltensmuster der Dritten zugrunde zu legen.
  3. ​kroot wird den Kunden, sofern dieser die Information nicht selbst kennen müsste, unterrichten, sobald ein Verhalten Dritter einen Umfang annimmt, der dem Ansehen oder der Absatzförderung des Kunden nachhaltig schaden könnte.
  4. ​Bestehen konkrete Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten Dritter oder ist sachlich begründeter Anlass einen möglichen Schaden für den Kunden anzunehmen und ist der Kunde selbst nicht innerhalb eines dem Schaden angemessenen Zeitraums zu erreichen (grundsätzlich 24 Stunden), ist kroot berechtigt, diese Inhalte zu depublizieren (z.B. Kommentare zu sperren oder wenn nicht möglich zu löschen oder eine Anzeigenschaltung zu beenden).

16. Haftung

  1. kroot haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Haftungsbestimmungen.
  2. ​kroot haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch kroot selbst oder durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellten von kroot verursachten Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in Ziffer 14.5 dieser AGB aufgeführten Regelungen für Fahrlässigkeit.
  3. ​kroot haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch kroot sowie die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von kroot.
  4. ​kroot haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend den Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
  5. ​kroot haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch kroot selbst sowie durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von kroot. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung die Kunden vertrauen dürfen. 
  6. ​Sofern die Haftung von kroot nicht ausgeschlossen ist, ist die Haftung auf den Ersatz des Schadens beschränkt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist (nachfolgend bezeichnet als „typischer Schaden“). Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des Entgelts für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt, außer wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet kroot nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens der Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
  7. ​kroot haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für kroot bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

17. Freistellung

Der Kunde stellt kroot von allen Ansprüchen und Schäden frei, die kroot durch Rechtsverstöße erleidet, die dem Kunden zuzurechnen sind. Zu den Schäden gehören die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

18. Änderung der AGB

  1. kroot behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung wesentlicher Regelungen, die das vertragliche Gleichgewicht der Kunden zu kroot beeinflussen, erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen sowie den Kunden zumutbaren Gründen. 
  2. ​Im Fall von AGB-Änderungen, teilt kroot den Kunden die geänderten AGB zumindest in Schriftform mit, so dass die Kunden mindestens vierzehn Tage vor der Umsetzung Zeit haben den Änderungen zu widersprechen. Widersprechen die Kunden den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen. Die Kunden werden auf ihr Widerspruchsrecht und dessen Folgen hingewiesen.

19. Datenschutz und Verantwortlichkeit

  1. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass die in ihrem Geschäftsbetrieb stattfindende Datenverarbeitung den geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht und unterstützt die andere Vertragspartei im vereinbarten, gesetzlich festgelegten und sonst angemessenen Umfang bei der Erfüllung der im Zusammenhang mit der Nutzung der kroot-Applikation durch die Kunden entstehenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.
  2. ​Soweit kroot den Kunden eine Möglichkeit zur Angabe der Webadresse ihrer Datenschutzhinweise angeben, wird kroot auf diese Datenschutzhinweise im Rahmen der Erhebung der Daten der Jobinteressenten verweisen. Andernfalls behält sich kroot vor vor, an derselben Stelle den Jobinteressenten darüber zu unterrichten, dass deren Angaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden und hierbei auf die Kunden als Verantwortliche dieser Verarbeitung verweisen. Der Verwendete Passus ist den Datenschutzhinweisen von kroot (dort unter: „Hinweise zur Verarbeitung von Daten durch Stellenanbieter“). Es besteht jedoch weder ein Anspruch der Kunden auf Einblendung der Hinweise oder deren Ausgestaltung, noch handelt es sich um eine Rechtsberatung. Die Kunden sind selbständig zur Prüfung ihrer Informationspflichten verantwortlich. 
  3. ​Die Kunden verpflichten sich, sofern erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne von Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO zu schließen und Vereinbarungen zu treffen, die durch das Gesetz zum Schutz von personenbezogenen Daten und/oder Geschäftsgeheimnissen im Fall der Nutzung der kroot-Applikation vorgesehen sind. Hierbei stellt kroot den Kunden die entsprechenden Vertragstexte. Eigene Vertragsvorlagen der Kunden können nur gegen eine angemessene Prüfungsgebühr berücksichtigt werden.

20. Vertraulichkeit, Schutzrechte und Geheimnisschutz

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
  2. ​Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. 
  3. ​Insbesondere gelten die folgenden Angelegenheiten als von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung umfasst: Daten der Jobinteressenten, Kundenlisten, Vertragspartner und Vertragsinterna, Umsatzzahlen, Preislisten, Preisgestaltung und Rabattabsprachen, Geschäftsbilanzen, technisches Knowhow und Softwareentwicklungen (insbesondere im Hinblick auf die kroot-Applikation bezogen), Kreditwürdigkeit, Personalangelegenheiten, Produktions- und Entwicklungsverfahren, Marketingverfahren und geplante Marketingmaßnahmen.
  4. ​Ein „Reverse Engineering“, d.h. das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen der kroot-Applikation sowie Hard- und Software der kroot-Applikation, ist ohne Zustimmung von kroot nicht zulässig.
  5. ​Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.
  6. ​Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.
  7. ​Sowohl die Kunden als auch kroot dürfen, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, auf die Nutzung der kroot-Applikation durch die Kunden hinweisen. Darüber hinaus werden öffentliche Erklärungen der Vertragsparteien über eine Zusammenarbeit nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.

21. Wettbewerbsklausel

Die Vertragsparteien sind berechtigt, Verträge gleicher oder anderer Art mit anderen Geschäftspartnern, auch Mitbewerbern der jeweiligen Vertragspartei, abzuschließen, sofern dem keine vertrauensrechtlichen, gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen und geschäftsgeheimnisrechtlichen Belange entgegenstehen und der Zweck dieses Vertrages nicht gefährdet wird.

22. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Form und Schlussbestimmungen

  1. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, kroot hat die abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen der Kunden ausdrücklich anerkannt. Ein fehlender Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen der Kunden stellt keine Anerkennung dar.
  2. ​Unter Schriftform im Sinne dieser AGB ist die Textform auf einem dauerhaften Datenträger mit einem erkennbaren Absender und Empfänger zu verstehen (z.B. Fax oder E-Mail mit erkennbarem Absender). Erklärungen, die höhere Formerfordernisse erfüllen, zum Beispiel die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift sind ebenfalls wirksam. Mündliche oder schlüssige Erklärungen sind nicht wirksam.
  3. ​Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. ​Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von kroot, sofern die Kunden Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder keinen Gerichtsstand im Inland haben. Gleichwohl ist kroot auch berechtigt, am Sitz der Kunden zu klagen.
  5. ​Die Kunden dürfen Ansprüche aus dem auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüche gegenüber kroot nur nach Zustimmung von kroot auf Dritte übertragen.
  6. ​Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB und der auf ihnen beruhenden vertraglichen Abreden, lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger vertraglicher Lücken.

Stand 21.02.2023

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